Mobbing am Arbeitsplatz
Was versteht man unter Mobbing
Wie äußert sich Mobbing
Mobbing äußert sich durch eine gezielte und systematische Vorgehensweise, die dem Betroffenen bewusst zugefügt wird, um ihm psychisch und letztlich auch körperlich zu schaden.
Mobbing in Zahlen
Die „Repräsentativstudie für die BRD“ weist auf, dass der Prozentsatz der Betroffenen bei 2,7 liegt. Das bedeutet, ca. 800.000 Arbeitnehmer sind von Mobbing betroffen. Jeder 9. Mensch ist im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal Opfer einer Mobbing-Aktion. Ca. 50 % der Mobber sind Vorgesetzte, die als Führungskraft in ihrer Funktion fehl am Platz sind. Der volkswirtschaftliche Schaden wird auf 40 Milliarden Euro p.a. geschätzt.
Welcher Personenkreis ist besonders betroffen
Mitarbeiter in Sozialberufen und Verkaufspersonal (insbesondere Frauen) waren bisher häufiger von Mobbing betroffen als andere Berufsgruppen. Aufgrund der großen Rivalität unter Kollegen und der Angst vor Jobverlust hat sich Mobbing inzwischen leider auch in anderen Berufsgruppen etabliert.
Welche Folgen hat Mobbing
Für den Betroffenen ist die Situation auf Dauer kaum aushaltbar, insbesondere wenn Mobbing von mehreren Kollegen ausgeübt wird. 8 Stunden täglich mit Menschen umgeben zu sein, die ihren Fokus auf würdeloses, drangsalierendes und missgünstiges Verhalten legen, ist für keinen Menschen psychisch zumutbar.
Meist sind die Folgen des Mobbingopfers eine psychische Erkrankung, die schlimmstenfalls bis hin zum Selbstmord führt, was in keinen Fall passieren darf.
Besonders schwierig ist die Situation für den Betroffenen, wenn Mobbing vom Vorgesetzten (Bossing) ausgeht, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Zwischen heftigen Streitigkeiten und Konflikten und der gezielten Mobbing-Aktion liegt nur ein schmaler Grat.
Typische Anzeichen von Mobbing
• Grundlose Angriffe auf eine gezielte Person im Unternehmen
• Bewusstes Vorführen einer Person vor Kollegen
• Respektloser Umgang, der offen demonstriert wird
• Regelmäßige, immer wiederkehrende Handlungen
Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber die Aufgabe, alles dafür zu tun, um körperlichen und psychischen Schaden vom betroffenen Mitarbeiter abzuwenden. Bei Bekanntwerden muss er umgehend handeln, leider oft nur Theorie. Inzwischen schalten sich mehr und mehr Betriebsräte in die Klärung ein.
Ursachen von Mobbing
Rivalitäten unter Kollegen, die sich zu Feindschaften entwickeln, sind meist der Grund für Mobbing. In der Regel leiden Mobber unter einem mangelnden Selbstwertgefühl. Sie kompensieren dies mit der Handlung, sich über andere Menschen zu stellen und diese möglichst „klein zu halten“. Sie ziehen aus ihrer Egostärkung ein befriedigendes Gefühl.
Unterbinden von Mobbing
Mangelnder Führungsstil im Management bzw. in der direkten Führung sind die Faktoren, die Mobbing überhaupt erst ermöglichen. Die Verantwortung (Fürsorgepflicht, geregelt im Arbeitsschutzgesetz) liegt ganz klar bei der Führungskraft und dem Management.
Gruppendynamik bei Mobbing
Oft wird Mobbing nicht nur von einem Kollegen ausgeführt, sondern auch von „Mittätern“, die sich durch die Solidarisierung aufgewertet fühlen. Sie fühlen sich in der Gruppe stärker, gewinnen gefühlt an Macht und gegenseitiger Anerkennung. Dies sind oft Menschen mit ebenso geringem Selbstwertgefühl wie der Mobber. Die Mittäter müssen sich nicht unbedingt aktiv beteiligen, es reicht ihnen schon, wenn sie zusehen, mitlaufen oder wegschauen.
Es erinnert an Schulhofszenen, bei denen ein Schüler der Hauptakteur ist und die Mittäter zuschauen, wie er sein Mobbingopfer drangsaliert, bis hin zu körperlicher Auseinandersetzung.
Das Opfer versteht oft gar nicht, was mit ihm und warum es passiert, da es keine offensichtlichen Gründe für das Verhalten der Kollegen oder des Vorgesetzten gibt. Da Mobbingopfer ebenfalls über ein stark reduziertes Selbstwertgefühl verfügen, sind sie meist nicht in der Lage, sich zur Wehr zu setzen.
Die Problematik liegt insbesondere darin, wenn das Mobbing-Opfer auf engem Raum mit dem oder den Mobbern arbeiten und auskommen muss. Eine fast unerträgliche und unzumutbare Situation.
Gründe für Mobbing
Verlauf von Mobbing
Phase 1
Es werden subtile Einzelattacken verübt, die noch nicht systematisch ablaufen.
Vorgesetzte nehmen es wahr, verhalten sich jedoch abwartend, greifen nicht ein.
Phase 2
Der Konflikt gerät in den Hintergrund, der Fokus liegt auf dem Angriff des Mobbingopfers. Emotionen wie Aggression, Wut und Hinterhältigkeit stehen im Vordergrund. Das Ziel ist die Isolation des Mobbingopfers.
Phase 3
Nimmt das Mobbingopfer keine Abwehrhaltung ein, verstärken sich die Aktionen des Mobbers und können sowohl verbal als auch körperlich ausgetragen werden.
Das Verhalten bleibt nun niemandem mehr verborgen, die Führungskraft MUSS eigentlich handeln.
Das Mobbingopfer ist in zweifacher Hinsicht Opfer, da durch den psychischen Stress, dem es ausgesetzt ist, meist die Arbeitsleistung eklatant sinkt. Es kommt zu Konzentrationsschwächen, Fehlern und Demotivation, wenn die Führungskraft schwach ist und nicht rechtzeitig einschreitet. Es macht sich arbeitsrechtlich angreifbar.
Phase 4
Ohne Unterstützung seitens des Vorgesetzten bleibt dem Mobbingopfer nur der letzte Ausweg, der Schritt zur Kündigung. Hält es den Psychoterror weiterhin aus und verlässt nicht seine Rolle, was kaum möglich ist, wird die psychische Belastung immer stärker. Seine Arbeitsleistung kann es nicht mehr aufrechterhalten, es besteht die Gefahr der Konsequenz seitens des Arbeitgebers in Form einer Kündigung.
Psychische Auswirkungen im Zusammenhang mit Mobbing
• Misstrauen gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
• Demotivation im Joballtag
• Gefühlte Ohnmacht
• Reduzierte Arbeitsleistung
• Selbstzweifel an der eigenen Person
• Angstzustände und Panikattacken
Wie sagt man, „der Fisch fängt am Kopf an zu stinken“.
Wenn die Führungskraft Mobbing zulässt oder sogar selbst ausübt, hat das Mobbingopfer kaum eine Chance auf ein ruhiges und geschütztes Arbeitsumfeld.
Schutz vor Mobbing
Primär liegt die Verantwortung bei der Führungskraft und dem Management.
Mobbingopfer sollten sich in jedem Fall wehren, indem sie mit ihrem Vorgesetzten oder dem Management offen darüber kommunizieren. Sie haben ein Recht auf Unterlassung. Hat dies keinen Erfolg gebracht, ist es sinnvoll, sich an den Betriebsrat zu wenden. Dieser ist grundsätzlich am Wohlergehen aller Mitarbeiter interessiert.
Proaktiv anstatt passiv
Eine Meditation, die von einem externen Dienstleister durchgeführt wird, ist ein konstruktiver Vorschlag für die Führungsriege.
Fazit
Jede Person ist es sich selbst schuldig, für ihr Wohlergehen zu sorgen.
Versagen Verantwortliche wie Führungskräfte und Management, unserem Recht auf ein zumutbares Arbeitsumfeld nachzukommen, ist der Betriebsrat die nächste Eskalationsstufe.
In jedem Mobbingfall gilt: raus aus der Opferrolle.