Ihr Arbeitgeber trennt sich unvermittelt von Ihnen? Für Sie als Arbeitnehmer natürlich ein Schock.
Einer der emotionalsten Einschnitte im Leben ist die Kündigung.
Sie wird nicht nur als existenzielle Bedrohung wahrgenommen, sondern löst in vielen Fällen ein Gefühl der Machtlosigkeit, Verzweiflung, Trauer oder auch Wut aus. Diese Gefühle müssen Raum finden, auch wenn der klare Kopf bewahrt werden muss.
Die Kündigung kann auch im Rahmen einer Restrukturierungsmaßnahme ausgesprochen werden, emotional macht dies keinen großen Unterschied.
Im besten Fall bietet man Ihnen eine Abfindung an und/oder unterstützt Sie bei der Suche nach einem neuen Job in Form einer Outplacement-Karriere-Beratung.
Dennoch treten Fragen auf:
- Wie soll ich die finanzielle Existenz meiner Familie sicherstellen?
- Wie werde ich jetzt meinen finanziellen Anforderungen des täglichen Lebens gerecht? (Hausbau, Ausbildung, Studium der Kinder)
- Wie gehe ich mit meinen Gefühlen um?
- Wer kann mir in dieser Situation helfen?
- Wie reagiert meine Familie, Freunde oder Kollegen z.B. im Rotary Club?
Was ist nach dem Trennungsgespräch zu tun
Bitten Sie Ihren Arbeitgeber im Trennungsgespräch um ein paar Tage Zeit für Ihre Verarbeitung der neuen Situation. Vereinbaren Sie ein Zweitgespräch, in dem Sie offen über Alternativen sprechen, intern oder extern.
Lassen Sie sich evtl. von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt beraten. Er wird Ihnen auch die aktuell geltenden Fristen für die Meldungen beim Arbeitsamt nennen. Sie finden die Fristen ebenso auf den offiziellen Seiten der Agentur für Arbeit.
Bisher:
Arbeitssuchend sollten Sie sich binnen 3 Werktagen nach Information der Kündigung melden, spätestens jedoch 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Arbeitslos melden Sie sich im Monat vor der Arbeitslosigkeit, spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit.
Wann beantrage ich mein Arbeitszeugnis
Beantragen Sie umgehend nach der Kündigung ein aktuelles Arbeitszeugnis.
Wenn die Kündigungen mehrere Mitarbeiter betreffen, kann die Ausstellung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Falls Ihre weitere Beschäftigung oder Ihre Freistellung 3 Monate oder länger andauert, lassen Sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, sich aus Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis heraus zu bewerben und stärkt Ihre Verhandlungsposition im Bewerbungsprozess.
Was beinhaltet die Aufhebungsvereinbarung
Die Aufhebungsvereinbarung kann u.a. eine Abfindung und/oder eine Outplacement-Beratung beinhalten. Beides im Angebot bietet Ihnen die Sicherheit, für einen bestimmten Zeitraum weiterhin Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, während Sie sich mit professioneller Unterstützung eines Outplacement-Karriere-Beraters auf Ihre berufliche Neupositionierung und die Findung Ihres neuen Jobs konzentrieren können. Die Versteuerung der Abfindungszahlung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Wenn Sie die Formalitäten geklärt haben, gilt es den Blick in Ihre Zukunft zu richten.
Suchen Sie sich einen „Sparringspartner“, einen Profi, z.B. einen Karriereberater, der Sie nicht nur fachlich professionell, sondern auch mit viel Empathie und Verständnis für Ihre Sorgen, begleitet.